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Thema: "Die alternative"


Doctor W.
28.05.2013 8:09
reg. Mitglied

Gartensaisoneröffner ^^
28.05.2013 19:47
Spion Team

Aspergo a.
28.05.2013 22:19
Gast
Habt ihr euch einmal das Video angesehen?

Martin F.
29.05.2013 3:39
Gast
hast du schon mal über den tellerrand hinaus gedacht?

Doctor W.
29.05.2013 7:22
reg. Mitglied
hat er nicht ... wie üblich ... und dabei hatten wir das thema unterschrift unter urteilen ja schon mal durch ...

Doctor W.
29.05.2013 8:28
reg. Mitglied
.

Bianca R
29.05.2013 8:29
reg. Mitglied

Aspergo a.
29.05.2013 13:11
Gast
Es geht nicht nur um die richterliche Unterschrift das was mich hier interessiert ist das das Verfahren eingestellt wurde obwohl sie Beweise hat das die Vermieterin gelogen hat.Und das eine Justizbedienstete oder Gerichtshelfer vorerst Urteile unterschreiben darf das weiss ich ja nun auch.Trotzdem muss sie dann später nachgeholt werden und man kann sich davon nocheinmal eine Kopie machen lassen.

Das durfte sie allerdings auch nicht und man hat ihr gesagt das hat zu genügen das sie sich das einmal kurz ansehen kann.

Doctor W.
29.05.2013 13:36
reg. Mitglied
die richter unterschreiben das urteil. die justizangestellten fertigen es aus und die ausfertigung wird zugestellt!!!! immer noch nicht begriffen ... mann mann mann

und ob das verfahren zu recht eingestellt wurde, kann man anhand der rudimentären aussagen nicht ansatzweise beurteilen.

davon abgesehen: wo sommers sonntag draufsteht, ist unsinn drin ... aber du stehst ja drauf ...

ende im gelände ... so ein schwachsinn hier ...

Stephan C.
29.05.2013 16:02
Gast
so ein schwachsinn hier ...

Aber der immerhin konstant. Das ist ja auch eine bemerkenswerte Fähigkeit, solch ein Leistungsniveau über Wochen und Monate aufrecht erhalten zu können.

Aspergo a.
29.05.2013 18:15
Gast
Naja wenn das so ist dann bleibt ja immer noch die Frage warum sie keine Unterschriften auf den Urteilen gehabt hat.

Sommers Sonntag beschäftigt sich gerade mit den Sachen wo der Wurm drinne zu sein scheint um darauf aufmerksam zu machen das sich dort etwas verbessern muss.Das neuste Video z.b. beschäftigt sich mit Fahrzeugpapieren.Wenn da so ein Satz draufsteht:

"C.4c. Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.", dann kommt das sehr verwirrend beim Besitzer des Fahrzeugs an.Wenn es dazu dann die passende Erläuterung gibt finde ich das schon eine große Leistung von ihm, das er mal Zeit investiert hat um Nachforschungen zu betreiben.

---> http://www.youtube.com/watch?v=sjG8PbEQ2YM

Doctor W.
29.05.2013 18:50
reg. Mitglied

Bianca R
29.05.2013 18:53
reg. Mitglied

Aspergo a.
29.05.2013 21:22
Gast
Wer ist denn Eigentümer des Fahrzeugs wenn auf der Zulassung dieser Vermerk zu lesen ist?

Brauch man etwa noch ein weiteres Dokument welches vollständig und ohne jegliche Zweifel bestätigt das man auch der Eigentümer ist?

Doctor W.
30.05.2013 8:22
reg. Mitglied
dir jetzt das abstraktionsprinzip erklären zu wollen, wäre wirklich vergebliche liebesmüh ...

aber schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Abstraktionsprinzip

das dürfte selbst für dich nicht zu hoch sein. und falls du dann auch mal ausnahmsweise (sic!) nachdenkst, kannst du dir deine frage selbst beantworten ...

Doctor W.
30.05.2013 11:04
reg. Mitglied
so, nochmal fünf minuten zeit gefunden und da dich die oberen schlüsse auf jeden fall überfordern würden, in aller kürze das folgende:

weshalb soll sich denn zwingend aus der zulassungsbescheinigung das eigentum ergeben? wohl kaum aus der richtlinie 1999/37/EG, denn dort heißt es explizit in anhang 1, V, dass der Code C.4 drei alternative eintragungen enthalten kann, nämlich, ich zitiere:

(C.4) Wenn die Zulassungsbescheinigung die Daten gemäß Abschnitt VI Code C.2 nicht enthält, die Angabe, daß der Inhaber der Zulassungsbescheinigung

a) der Eigentümer des Fahrzeugs ist;

b) nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist;

c) in der Zulassungsbescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen wird

deutschland hat sich für C4c entschieden. das ist richtlinienkonform.

und zum eigentumserwerb siehe oben. und daraus lässt sich zugleich ableiten, dass das eigentum an einer sache nichts mit der verfügungsberechtigung im tatsächlichen sinne und schon gar nicht im verkehrsrechtlichen sinne zu tun hat.

das ist abstraktion in reinkultur, auch wenn sie hier über mehrere rechtsgebiete reicht. wir können das ganze auch noch urkundsrechtlich aufdröseln, aber dazu fehlt mir nun doch die zeit.

da heute donnerstag ist, habe ich mal meinen gnädigen ... ansonsten bleibt es dabei: mach dich schlau, bevor du hier so einen geistigen sprechdurchfall ablässt.

Martin F.
30.05.2013 12:46
Gast

Aspergo a.
30.05.2013 13:46
Gast
Es wäre sehr hilfreich wenn die Behördenbediensteten mit der Zeit gehen würden und ihrer Aufklärungspflicht dementsprechend anpassen sodass sich jeder per Internet beraten lassen kann.
Sommers Sonntag ist anscheinend nicht der einzige dem etwas besonderes bei der Fahrzeugzulassnung aufgefallen ist wie man hier in dem Beitrag erkennen kann.

Nun wenn man also nicht als Eigentümer ausgewiesen ist wie kommt es dann das man die Steuern dafür trotzdem zahlen muss?Wenn ich kein Eigentümer bin habe ich ja kein demzufolge kein Fahrzeug und brauch keine Steuern zahlen.Wo finde ich die offizielle Angabe von Seite der Behörde??Es wäre sehr schön wenn die Behörden mit der Zeit gehen würden und ihrer Aufklärungspflicht ans Internet anpassen.

Ansonsten wurde hier bereits alles herraus gesucht und beschrieben.

---> http://www.youtube.com/watch?...edded&v=f1MKOZJ0jeQ

Nun J.
30.05.2013 13:50
Gast
Aspergo, du bist verpflichtet dich über Gesetzte, Änderungen und so weiter zu informieren...

Aspergo a.
30.05.2013 13:57
Gast
Bekomme ich dafür auch z.b. einmal im Jahr für 3-4 Monate Urlaub um mir alle Gesetze anzusehen und danach gleich alle Veränderungen hinzuzufügen?Das geht gar nicht!!

Von daher bin ich der Meinung das die Behörden mit dazu beitragen müssen das ein normaler Mensch alles ausführlich dokumentiert bekommt.Ansonsten müssen sie halt damit rechnen das eine Klage nach der anderen ins Haus fliegt und es wird mit Sicherheit dann auch zu Urteilen kommen die unnötig wären.

Schaffst du es denn alle Gesetze und die jährlichen Anpassungen dir zu merken oder wirst du gar durch irgend einen Spezial news Sender darüber auf den laufenden gehalten?Wenn ja dann wüsste ich gerne wie man den emfangen kann.